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Thema: Gesetzeswidrige Schweineverordnung Mi Jan 05, 2011 8:55 am
Volksanwalt: Schweineverordnung gesetzwidrig
In der ORF-Sendung Bürgeranwalt am 8.1.2011 um 17:30 steht das triste Leben von Schweinen im Mittelpunkt
Die Haltung von trächtigen Schweinen in so genannten Kastenständen - also Einzelkäfigen - ist eine gängige Praxis. So ein Schweinekäfig ist nicht größer als das Schwein selbst, es kann sich also nicht einmal umdrehen sondern nur Fressen und Schlafen und ist damit zur Bewegungslosigkeit verdammt! Er widerspricht damit eindeutig dem Tierschutzgesetz. Denn laut 1. Tierhaltungsverordnung ist diese Tierquälerei weiterhin erlaubt und wird auch in den allermeisten Betrieben praktiziert. Verordnungen dürfen dem Gesetz jedoch nicht widersprechen. Deshalb hat sich der Volksanwalt nun dieser Problematik angenommen.
Abferkelbuchten – im Volksmund nach dem mittelalterlichen Folterinstrument „Eiserne Jungfrau“ benannt – in denen die Muttertiere in ähnlichen Käfigen jeweils mehrere Wochen vor und nach der Geburt der Ferkel eingesperrt werden, sind mindestens genauso grausam und sind daher ebenfalls gesetzwidrig.
Seit Jahrzehnten jedoch werden von VIER PFOTEN geforderte Verbesserung eisern blockiert, so dass die Situation der Schweine mittlerweile bereits in mehreren anderen europäischen Ländern besser ist als in Österreich!